UNSERE ZIELE

Am 24. März 1992 wurde Frankreich vom Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte wegen Nichtbeachtung das Recht auf Privatleben (Art.8 der Konvention) nachdem einer Transsexuellen während 17 Jahren die Änderung ihres Zivilstandes verweigert worden war. Hat sich seitdem die Situation geändert?

Was die Geschlechtsidentität betrifft, so wird diese wörtlich verkannt, verworfen, verneint und in schiefes Licht gestellt. Einzig und allein gilt die Anatomie.

Kann man heute noch so denken?

Die Ziele von CARITIG sind, für die betroffenen Personen folgende Rechte anzustreben:

Weitere ziele


Letzte Aktualisierung: Dienstag, 31. Juli 2001 Von Charlène aufrechterhaltene Seite © 2000 CARITIG